Merkmal eines autokratischen Staates ist die unkontrollierte Machtausübung einer oder mehrerer Personen. Die Rechtsstaatlichkeit und damit die Gewaltenteilung sind in solchen Staaten nur schwach ausgeprägt oder gar nicht vorhanden.
Demokratie und Autokratie
Nach allgemeinen Dafürhalten steht die Autokratie im direkten Kontrast zur Demokratie. In der Politikwissenschaft stehen sich jedoch eher autokratische Staaten und solche gegenüber, die im Besitz verfassungsmäßiger Kontrollinstanzen sind. In diesen Staaten wird die Macht zwischen verschiedenen Instanzen aufgeteilt, die sich unabhängig voneinander kontrollieren. Normalerweise handelt es sich bei diesen Instanzen um die Legislative (gesetzgebende Gewalt), die Judikative (richterliche Gewalt) und die Exekutive (ausführende Gewalt). In Deutschland sind der Deutsche Bundestag sowie die Landtage die Legislative. In parlamentarischen Debatten werden hier Gesetze verhandelt und beschlossen. Die Exekutive sind die Bundesregierung sowie Polizei und Verwaltungsbehörden. Die Bundesregierung hat unter anderem auch ein Initiativrecht, was bedeutet, dass sie Gesetzentwürfe in den Bundestag einbringen darf. Alle deutschen Gerichte bilden die Judikative.
Illegitime Diktatur und absolute Monarchie
Die bekannten Formen der Autokratie sind die illegitime Diktatur sowie die absolute Monarchie. Zumeist erfährt die absolute Monarchie noch einige Beschränkungen in der Machtausübung. So sehen sich Monarchen oftmals an eine Art göttliches oder historisches Recht und einen Wertekanon gebunden, der die Unverletzlichkeit des Eigentums und die Integrität der Person umfasst. Illegitime Diktaturen hingegen kennen häufig keine solche Beschränkungen.
Totalitär oder autoritär?
Autokratien werden zudem in totalitäre und autoritäre Regime unterteilt. Der Totalitarismus unterscheidet sich vom Autoritarismus durch seine eine starke ideologische Prägung und ist im Besitz faschistischer Merkmale. Ein wichtiger Unterschied ist auch, ob es sich um eine formelle oder um eine faktische Autokratie handelt. In formellen Autokratien, wie es bei der klassischen Monarchie der Fall ist, ist der Herrscher der offizielle Staatssouverän. In einer faktischen Autokratie wird der Schein eines funktionierenden Rechtsstaates aufrechterhalten, während die verfassungsrechtlichen Instrumente und Instanzen unterwandert werden, beispielsweise durch manipulierte Wahlen. Ein aktuelles Beispiel für eine faktische Autokratie ist die staatliche Situation in Belarus.
Beispiele in der deutschen Geschichte für Autokratien ist die Herrschaft der Nationalsozialisten vor und während des Zweiten Weltkriegs sowie die DDR.
Aktuell ist ein globaler Trend hin zu autokratischen Machtsystemen zu beobachten. Die Gründe dafür sind vielseitig. Häufig sehnen sich Menschen in Zeiten des Umbruchs aufgrund der empfundenen Orientierungslosigkeit nach klaren und einfachen Antworten. Besonders ökonomische Unsicherheit, Abstiegsängste und das Gefühl von Bedeutungslosigkeit scheinen derlei politische Entwicklungen zu unterstützen.