Das Ende der Weimarer Republik

Verantwortlich für die Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler war der damalige Reichspräsident Paul von Hindenburg. Nach der Weimarer Verfassung oblag dem Reichspräsidenten das Recht zur Ernennung. Paul von Hindenburg, selbst Konservativer, hatte sich lange Zeit gegen eine Ernennung Hitlers gesträubt. Der Gesundheitszustand von Hindenburg hatte sich bis 1933 stark verschlechtert, als er durch andere Politiker von einer Reichskanzlerschaft Hitlers überzeugt werden konnte. Der Plan war, Hitler durch eine konservative Kabinettsmehrheit in Schach zu halten.

Der Plan missglückte und die Fehleinschätzung sollte folgeschwere Konsequenzen nach sich ziehen. Die Grundlage der nationalsozialistischen Diktatur war das Ermächtigungsgesetz, das 1933 Adolf Hitler als Reichskanzler umfassende Machtbefugnisse gab.

Diese Entwicklungen waren auch deshalb möglich, weil der schnelle Wechsel von Monarchie zu Demokratie auch in der breiten Bevölkerung teilweise auf Ablehnung stieß.

Rechtsextreme und Konservative waren die Erfinder der sogenannten Dolchstoßlegende. In dieser Legende waren die Demokraten die Verantwortlichen für die Kriegsniederlage und für die Demütigung durch den Versailler Vertrag. Wer die Demokratie als Staatsform ablehnte, diente auch in der Republik weiterhin im Militär, in der Verwaltung und in der Justiz. So hatte die Weimarer Republik schon inhärent einen schwachen Kern.