Die Wahlen sind in Deutschland nur dann frei, wenn das aktive und das passive Wahlrecht nicht von Dritten beeinflusst werden. Zur Freiheit der Wahl gehört auch, dass die Möglichkeit bestehen muss, aus mehreren Parteien oder Kandidaten auszuwählen. Parteien und Kandidaten müssen die Aufstellung der Wahl frei gestalten können.
Wahlen sind außerdem dann frei, wenn der Wahlkampf frei von Desinformationskampagnen ist. Die Bürger dürfen also nicht gezielt durch Lügen manipuliert werden.
Nach der Gleichheit der Wahl ist es zwingend erforderlich, dass jeder Stimme das gleiche Stimmgewicht zukommt. Kein Umstand wie höhere Steuerlast oder Familienstand darf dazu führen, dass eine Stimme stärker oder schwächer gewertet wird. Dies bezieht sich jedoch nur auf den Zählwert, nicht aber auf den Erfolgswert einer Stimme.
Das macht sich beispielsweise dann bemerkbar, wenn man sich die Fünf-Prozent-Klausel näher anschaut. Eine Partei kann nur dann in den Deutschen Bundestag einziehen, wenn sie bei den Wahlen fünf Prozent der Stimmen auf sich vereinigen kann. Geschieht dies nicht, werden die Stimmen nicht durch Parlamentssitze umgesetzt. Damit ist der Erfolgswert ungleich dem Zählwert. Dies zeigt sich auch im Fall der Grundmandatsklausel und in den Überhangs- und Ausgleichsmandaten.