Warum bilden sich Koalitionen?

2021 ist das Superwahljahr. Das heißt, es wird nicht nur eine neue Bundesregierung vom deutschen Volk gewählt, sondern auch acht Landtagswahlen durchgeführt. Vorab wird bereits spekuliert, zu welchen Koalitionsbündnissen es auf Bundesebene kommen könnte.

Koalitionsbildung zur Machtsicherung

Koaltionen zwischen Parteien werden beschlossen, um eine sogenannte Mehrheitsregierung stellen zu können. Eine Mehrheitsregierung ist dann gegeben, wenn beide Parteien mehr als 50 Prozent der Sitze im Parlament stellen. Am Anfang kommt es hierbei zu Koalitionsverhandlungen, bei denen sich die Parteien auf gemeinsame Ziele einigen. Diese Phase läuft meistens nicht ohne Spannungen ab, da bei verschiedenen Themen auch Kompromisse eingegangen werden müssen. Durch die Mehrheitsregierung entsteht ein Stimmengewicht im Parlament zugunsten der Koalitionspartner, sodass diese eine höhere Beschlussfähigkeit bei eingebrachten Gesetzesentwürfen genießen können.

Mögliche Varianten

In der Wahlperiode von 2016 bis 2021 regierten in Deutschland die SPD und CDU. Da sie bei der Wahl 2016 die beiden stärksten Fraktionen waren, bezeichnet man dieses Bündnis als Große Koalition. Verbündet sich einer der großen Volksparteien hingegen mit einer oder mehrerer kleiner Fraktionen, spricht man von der Kleinen Koalition. Die verschiedenen Koalitionsvarianten drückt man in Deutschland über die Parteifarben aus. SPD und CDU werden zum Beispiel als Schwarz-Rot bezeichnet. Die Jamaika-Koalition bezieht sich hingegen auf die Farben der jamaikanischen Flagge und meint eine Vereinigung von FDP, SPD und Grünen.

Koalition im Jahr 2021

Da Bündnis90/Die Grünen in den letzten Jahren zur Volkspartei avanciert und inzwischen eine der stärksten Fraktionen im Deutschen Bundestag ist, wird für das Wahljahr 2021 sowohl Rot-Rot-Grün (Die LINKE, SPD und Bündnis90), als auch Schwarz-Grün (CDU und Bündnis90) diskutiert.

Wenn sich keine der Fraktionen auf eine Koalition einigen kann, besteht auch die Option auf eine Minderheitsregierung. Die regierungstragende Fraktion hat in diesem besonderen Fall keine Mehrheit im Parlament. Das hat den Nachteil, dass die Fraktion sich bei jedem Gesetzesvorschlag Unterstützer sichern muss.